Erben ohne Testament – Was passiert automatisch?
Viele Menschen verschieben die Testamentserstellung und fragen sich erst im Ernstfall: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorliegt?
Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, wer im Zweifel als Erbe in Frage kommt und welche praktischen Schritte Erben jetzt unternehmen sollten.
Gesetzliche Erbfolge: Was passiert zuerst?
Hinterlässt eine Person kein Testament oder keinen Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge: Das gesamte Vermögen geht als Ganzes auf die gesetzlichen Erben über. Das ist in § 1922 BGB geregelt.
Wer sind die gesetzlichen Erben?
Die gesetzliche Erbfolge ordnet die Erben nach Ordnungen — zuerst die direkten Abkömmlinge (Kinder, Enkel), dann die Eltern und Geschwister etc. (§ 1924 ff. BGB). Ehepartner/ eingetragene Lebenspartner sind ebenfalls berücksichtigt; ihre Stellung hängt u. a. vom Güterstand ab. Kurz: Verwandte und der überlebende Ehegatte kommen in erster Linie zum Zug.
Pflichtteil: Ein Mindestanspruch für nahe Angehörige
Selbst wenn jemand in einem Testament enterbt wird, steht bestimmten nahen Angehörigen oft ein Pflichtteilsanspruch zu — ein rein geldwerter Mindestanspruch, der nicht durch die testamentarische Enterbung vollständig ausgeschlossen werden kann. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern. Wer den Pflichtteil geltend machen möchte, sollte Fristen beachten und früh handeln.
Erben annehmen oder ausschlagen — Fristen und Hinweise
Nicht jede Erbschaft ist ein Glücksfall: Übersteigen Schulden das Vermögen, ist es oft sinnvoll, die Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (Ausnahmen bestehen z. B. bei Kenntnis durch das Nachlassgericht). Informieren Sie sich zeitnah — versäumte Fristen können weitreichende Folgen haben.
Was passiert, wenn es gar keine gesetzlichen Erben gibt?
Gibt es keine Verwandten und keinen Ehepartner, fällt der Nachlass unter bestimmten Umständen an den Staat (Ausschlagung oder kein Auffinden von Erben). Deshalb ist eine Regelung zu Lebzeiten (Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis) besonders wichtig, wenn Sie nicht möchten, dass der Nachlass nach der gesetzlichen Reihenfolge verteilt wird.
Praktische Schritte für Hinterbliebene / potenzielle Erben
- Nachlassgericht kontaktieren: Hier erhalten Sie Auskunft, ob ein Testament hinterlegt ist.
- Erbschein prüfen: Bei Bedarf kann ein Erbschein beantragt werden, um als Erbe gegenüber Banken o. ä. aufzutreten.
- Fristen beachten: Insbesondere bei der Ausschlagung ist schnelles Handeln wichtig.
- Vermögens- und Schuldenübersicht erstellen: Erst dann lässt sich entscheiden, ob die Annahme oder Ausschlagung sinnvoll ist.
- Rechtliche Beratung einholen: Gerade bei komplexen Familienverhältnissen (Patchworkfamilien, ausländischer Nachlass, Immobilien) empfiehlt sich frühzeitiger juristischer Rat.
Warum ein Testament sinnvoll ist
Ein klar formulierter letzter Wille verhindert oft Streit und sorgt dafür, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Schon einfache Verfügungen (ein handschriftliches Testament, notarielle Beratung bei komplexeren Nachlässen) können erhebliche Vorteile bringen — sowohl rechtlich als auch steuerlich.
Fazit:
Ohne Testament regelt das Gesetz die Verteilung des Nachlasses — nach klaren, aber nicht immer intuitiven Regeln. Für viele Menschen ist das überraschend: Freunde oder Lebenspartner ohne Trauschein erben z. B. nicht automatisch. Wer sicherstellen will, dass der Nachlass so verteilt wird, wie erhofft, sollte frühzeitig testamentarisch vorsorgen.
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