Anwaltsgebühren richten sich in Deutschland in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstands- oder Streitwert (dem finanziellen Wert der Angelegenheit). Alternativ können Anwalt und Mandant eine individuelle Vergütungsvereinbarung (z. B. einen Stundensatz oder Pauschalpreis) treffen.