Nein. In vielen Fällen ist ein Anwalt aber dringend angeraten, um sich nicht selbst zu belasten. Eine gesetzliche Pflicht (notwendige Verteidigung) besteht vor Gericht immer dann, wenn schwere Vorwürfe vorliegen (z.B. bei drohender Haftstrafe, Verbrechen). Machen Sie bei einer Vorladung vorab keine Aussage und schweigen Sie.
