Ehegattenunterhalt wird in zwei Formen gezahlt: als Trennungsunterhalt (während der Trennung bis zur Scheidung) und als nachehelicher Unterhalt (nach der rechtskräftigen Scheidung). Der Anspruch hängt stets davon ab, ob ein Partner bedürftig ist und der andere über ausreichend Einkommen verfügt.