Kindesunterhalt muss jeden Monat im Voraus in voller Höhe gezahlt werden. Er muss also spätestens am ersten Werktag des Monats auf dem Konto des Empfängers eingehen, da dem Kind die Mittel ab Monatsbeginn zur Verfügung stehen müssen. Der Unterhalt ist an den betreuenden Elternteil zu zahlen. Er wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit (18. Geburtstag) des Kindes geschuldet.
