Bewahren Sie Ruhe. Als Beschuldigter müssen Sie den Bogen nicht ausfüllen oder zurücksenden, sondern nur Ihre Personalien prüfen und korrigieren. Machen Sie keine Angaben zur Sache und nutzen Sie stattdessen Ihr gesetzliches Schweigerecht. Kontaktieren Sie einen Anwalt, um Akteneinsicht anzufordern.