Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie schnell handeln: Die Einspruchsfrist beträgt genau zwei Wochen (14 Tage) ab Zustellung. Bewahren Sie den gelben Umschlag mit dem Poststempel auf, da dieses Datum den Fristbeginn markiert. Zahlen Sie zunächst nicht, wenn Sie den Bescheid anfechten wollen.