Alle Anwälte unserer Bürogemeinschaft legen großen Wert darauf, Sie ausführlich aufzuklären und zu informieren. Daher finden Sie folgend einige Erläuterungen über Tätigkeitsfelder, Rechtsbereiche und Verfahrensabschnitte. Wir möchten Sie bitten, besonders auf die Hinweise zu Fristen zu achten. Mit der rechtzeitigen Beratung kann viel unnötiger Aufwand, Wartezeit und Ärger vermieden werden.
Informationen zu Prozesskosten- und Beratungshilfe finden Sie hier.
Das Zivilrecht umfasst sämtliche bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Dies bedeutet die Regelung von Rechtsbeziehungen unter natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts. Aufgrund der Vielfältigkeit des Rechtsgebiets werden hier nur beispielhaft einige Rechtsgebiete aufgezählt:
Hier wird nur kurz der Verlauf der wohl wichtigsten arbeitsgerichtlichen Klageart aufgezeichnet.
Auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts kommt es leider immer wieder zu unschönen Außereinandersetzungen und Streitigkeiten zwischen den möglichen Erben.
Im Familienrecht gibt es eine Vielzahl von Konstellationen, die Fragen und Probleme aufwerfen können. Neben Streitigkeitigen um Umgangsrechte oder gar das Sorgerecht tauchen die wohl häufigsten Probleme bei einer Trennung auf.
Das Strafverfahren unterteilt sich in 3 Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverfahren) dem evtl. ein Rechtsmittelverfahren und anschließend die Strafvollstreckung folgen.
Das ,,Rechtsgebiet Pferderecht“ stellt sich als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts dar.
Aus der Tatsache, dass es sich hier jedoch um ein Lebewesen handelt, welches aber rechtlich gemäß § 90 BGB als ,,Sache“ zu behandeln ist, ergeben sich vielfältige Besonderheiten und Ausnahmen bei der Gesetzesanwendung.
Das Verkehrsrecht umfaßt neben der Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen auch das Bußgeld-/Fahrverbotsverfahren, sowie evtl. Strafverfahren z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.
Sollten Sie sich in der Lage befinden, feststellen zu müssen, dass bereits die Überschuldung eingetreten ist oder aber droht, sind wir Ihnen gerne behilflich entsprechende Insolvenzverfahren vorzubereiten und einzuleiten.
Das öffentliche Recht umfaßt alle Rechtsverhältnisse zum Staat, bei denen sich also nicht Privatpersonen gegenüberstehen, sondern Rechte und Pflichten gegenüber staatlichen Ämtern und Behörden geltend gemacht werden.
Auch auf andren Rechtsgebieten sind wir Ihnen gerne behilflich oder vermitteln Ihnen einen kompetenten Kollegen auf etwaigen Spezialgebieten.