Im Familienrecht gibt es eine Vielzahl von Konstellationen, die Fragen und Probleme aufwerfen können. Neben Streitigkeitigen um Umgangsrechte oder gar das Sorgerecht tauchen die wohl häufigsten Probleme bei einer Trennung auf.
Hier gilt es u.a. nachfolgende Punkte zu klären:
Nach Ablauf des erforderlichen Trennungsjahres kann dann ein Scheidungsantrag eingereicht werden.
Bei beabsichtigter Scheidung sollten Sie sich frühzeitig (vor Ablauf des Trennungsjahres) um anwaltliche Vertretung bemühen, damit ein solcher Antrag so frühzeitig wie möglich gestellt werden kann.
Aufgrund des in der Regel mit der Scheidung durchgeführten Versorgungsausgleiches kommt es mittlerweile zu teilweise extrem langen Verfahrensdauern, so dass auch ein ansonsten ,,unstreitiges“ Scheidungsverfahren gerne schonmal ein ganzes Jahr dauern kann.
Sofern der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen sollte, müßte entweder die Trennungszeit von 3 Jahren eingehalten werden oder aber es liegen die Voraussetzungen einer sog. Härtefallscheidung vor.