Sollten Sie sich in der Lage befinden, feststellen zu müssen, dass bereits die Überschuldung eingetreten ist oder aber droht, sind wir Ihnen gerne behilflich entsprechende Insolvenzverfahren vorzubereiten und einzuleiten.
Für Privatpersonen oder ehemalige Selbständige kommt in der Regel ein sog. ,,Verbraucherinsolvenzverfahren“ in Betracht, welches nach Ablauf der sog. Wohlerhaltensperiode von 6 Jahren mit der Restschuldbefreiung endet.