Das Verkehrsrecht umfaßt neben der Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen auch das Bußgeld-/Fahrverbotsverfahren, sowie evtl. Strafverfahren z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, muß dieser nicht zwingend rechtmäßig sein.
Es gibt diverse Fehlerquellen, die einen solchen Bescheid angreifbar machen.
In Betracht kommen vorwiegend:
Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Diese Frist ist unbedingt zu beachten, da ansonsten auch ein rechtswidriger Bescheid bestandskräftig wird.
Gerade wenn aufgrund des Verstoßes ein Fahrverbot droht, sollte dringend Einspruch eingelegt werden. Dies führt zum Einen dazu, dass oftmals eine Abwendung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße erzielt werden kann, wenn z.B. durch ein Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das Bußgeldverfahren ist von einer Verkehrrechtsschutzversicherung umfaßt.