Bürogemeinschaft Dorstener Anwälte

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht umfaßt alle Rechtsverhältnisse zum Staat, bei denen sich also nicht Privatpersonen gegenüberstehen, sondern Rechte und Pflichten gegenüber staatlichen Ämtern und Behörden geltend gemacht werden.

Das Öffentliche Recht ist durch unzählige Bundes- oder Landesgesetzte und Kommunalverordnungen in den jeweils speziellen Materien geregelt.

Hier sind vor allem nachfolgende Bereiche häufig relevant:

  • das Polizei- und Ordnungsrecht (Versammlungsrecht, Baurecht, Gewerberecht...)
  • das Ordnungswidrigkeitenrecht / insb. Verkehrsordnungswidrigkeiten (s. Bußgeldverfahren)
  • das Sozialrecht (Arbeitsämter und soziale Leistungen des Staates)
  • Asyl- und Aufenthaltensrecht
  • das Schulrecht
  • etc.