Für Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten der Rechtsberatung oder Vertretung selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Unter den nachfolgenden Links gibt es die entsprechenden Anträge.
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf